Waffensachkundeprüfung
Das deutsche Waffenrecht schreibt für den Umgang mit Waffen und Munition den Nachweis einer Sachkunde vor. Der Nachweis nach den gesetzlichen Bestimmungen kann durch das Ablegen einer Waffensachkundeprüfung (§ 7, WaffG) erbracht werden.
„Sachkunde. Den Nachweis der Sachkunde hat erbracht, wer seine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat oder seine Sachkunde durch eine Tätigkeit oder Ausbildung nachweist.“
WaffG, § 7, Sachkunde
Nach den Bestimmungen des § 7, WaffG, können die Anforderungen an die waffentechnischen und waffenrechtlichen Kenntnisse, die Prüfung und die Prüfungsverfahren ebenso wie die anderweitig zulässigen Nachweise der Sachkunde von Bundesland zu Bundesland abweichen.
Zur Vorbereitung auf die Waffensachkundeprüfung stehen entsprechende Literatur zur Verfügung. Fragenkataloge sind ebenfalls bei Vereinen oder Verbänden sowie im Internet erhältlich.
Der nächste Sachkundelehrgang findet in der
Maintalhalle, Berliner Str. 64, 63477 Dörnigheim
am 11.05., 12.05. und 18.05.2019 statt!
Es können nur maximal 20 Teilnehmer angenommen werden.
Bitte innerhalb vom 17.3. bis zum 28.4. 2019 anmelden !
Bei Fragen einfach das Kontaktformular ausfüllen, wir werden uns schnellst möglich melden!
Öffnungszeiten:
Mitwoch 18:00 - 20:00 Uhr
Freitag 18:00 - 20:00 Uhr
Bürgerhaus Hochstadt
Ringstr. Süd 21
63477 Maintal
Öffnungszeiten:
Montag 17:00 - 20:00 Uhr
Samstag 14:00 - 17:00 Uhr
oder
16:00 - 19:00 Uhr
in der WhatsApp Gruppe schauen
Maintalhalle Dörnigheim
Berliner Str. 64
63477 Maintal
Bogenschießen:
Öffnungszeiten:
Montag ab 20:30 Uhr
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